
19 Aug Benefits – Was Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen bieten
Geld ist ein gutes Argument für einen Job, aber eben auch nicht alles. Immer mehr Arbeitnehmer*innen legen beispielsweise Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance, um ihren Job gut mit dem Privatleben vereinbaren zu können. Du kennst das wahrscheinlich selbst: Flexible Arbeitszeiten, großzügiger Jahresurlaub, kostenlose oder bezuschusste Verpflegung – diese und andere Benefits können bei ansonsten gleichen Jobangeboten den Ausschlag geben, warum sich Bewerber*innen für oder gegen einen Arbeitgeber entscheiden. Unternehmen, die hier mit einem stimmigen Gesamtkonzept punkten, haben in Zeiten des Fachkräftemangels also klar die Nase vorn.
Was sind Mitarbeiter-Benefits?
Mitarbeiter-Benefits, auch Arbeitgeberleistungen genannt, sind verschiedene Angebote und Vorteile, die Beschäftigte über ihre Gehälter hinaus von einem Arbeitgeber erhalten. Dazu zählt alles vom Firmenwagen bis hin zum Kita-Zuschuss. Ob klassische Leistungen wie die betriebliche Altersvorsorge oder außergewöhnliche Ideen wie ein Drachenbootrennen beim Teamevent – bei der Vielzahl an möglichen Benefits sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.
Vorteile von Mitarbeiter-Benefits
Anders, als der Name vermuten lässt, profitieren von Mitarbeiter-Benefits nicht nur die Beschäftigten eines Unternehmens, sondern auch das Unternehmen selbst. Passende Zusatzleistungen können das Image eines Arbeitgebers verbessern, seine Jobs aufwerten und hart umkämpfte Fachkräfte überzeugen. Ein finanzieller Vorteil von Benefits gegenüber einer Gehaltserhöhung (oder auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ist zudem, dass für Sachbezüge oft keine oder nur geringe Steuern anfallen. So hast Du am Ende mehr Netto vom Brutto, obwohl Deine Firma den gleichen Lohn zahlt.
Die richtigen Benefits haben oft auch einen größeren Einfluss als das vereinbarte Grundgehalt auf das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen. Mit Sport-, Gesundheits- und Work-Life-Balance-Angeboten können Unternehmen zum Beispiel wichtige Impulse dafür setzen, dass ihre Mitarbeiter*innen seltener krank sind sowie fit und ausgeglichen ihren Arbeitsalltag meistern. Eine evidente Win-win-Situation: Wenn die Beschäftigten glücklich und gesund sind, sind sie zugleich auch produktiver und binden sich stärker ans Unternehmen.
Bemerkenswerte Benefits und Best Practices

Manche Arbeitgeber sind bei ihren Benefits außerordentlich einfallsreich, besonders in den USA: Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist so gut wie alles dabei – vom Skipass für Wintersport-Begeisterte bis hin zum Einfrieren der Eizellen von Mitarbeiterinnen. Letzteres deutet allerdings darauf hin, dass Kind und Karriere in jenen Firmen eben nicht einhergehen. Daher sollte man immer im Blick behalten, was Benefits über die Unternehmenskultur aussagen!
Airbnb macht es da wesentlich besser: Ganz im Sinne der eigenen Philosophie stellt Airbnb seinen Beschäftigten ein jährliches Budget für private Reisen zur Verfügung. Das futuristische Firmenkonzept sieht außerdem keine Geschäftspläne, keine Anwesenheitspflicht und keine Arbeitszeiterfassung vor. Dazu gehört auch, dass Führungskräfte auf Basis von Mitarbeiterbefragungen bestimmt werden und die Mitarbeiter*innen ihre Gehälter selbst im Hinblick auf die Unternehmensgewinne festlegen. So will Airbnb eine Vertrauenskultur schaffen, in der jede und jeder Beschäftigte zu einem selbstständigen, unternehmerisch denkenden Teammitglied wird.
Neben anderen attraktiven Benefits bietet Spotify seinen Mitarbeiter*innen am Hauptsitz in Stockholm vor allem ein formvollendetes Office – mit vielen Möglichkeiten, um zwischendurch mal einen klaren Kopf zu bekommen oder sich künstlerisch auszutoben. Dafür stehen unter anderem Spielekonsolen, ein Karaoke-Zimmer, ein Tonstudio, eine Werkstatt, eine Dachterrasse und ein Kino bereit. Wer dachte, dass man am Arbeitsplatz nicht seinen Hobbys nachgehen und Spaß haben kann, wird von diesem Wohlfühl-Büro in Staunen versetzt.
Eine angenehme Arbeitsatmosphäre ist ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit und lässt sich vor allem in kleinen Unternehmen auch mit einfachen Mitteln wie grünen Büropflanzen, stylischen Büromöbeln oder einer kreativen Raumgestaltung umsetzen.
Die beliebtesten Benefits kosten nichts
Bereits vor der Corona-Pandemie zeigte sich, dass Flexibilität in Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit immer bedeutender wird. Das ergab auch eine Studie aus dem Frühjahr 2020, die von der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu in Kooperation mit der Personalberatung Kienbaum durchgeführt wurde. Demnach führen flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, das Ranking der beliebtesten Benefits an. Eine gute Work-Life-Balance steht also für viele Arbeitnehmer*innen ganz oben auf der Wunschliste.

Darüber hinaus erfordern beide Benefits, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Vertrauen entgegenbringen und sie ihre Arbeit selbst gestalten lassen. Im Vergleich zu finanziellen Zusatzleistungen sind solche kostenlosen Vorteile enger mit der Unternehmenskultur verbunden. Sie hängen mit einer modernen Führung zusammen, welche die Mitarbeiter*innen für voll nimmt, ihnen Freiheiten lässt und ein wertschätzendes Miteinander fördert – Stichwort: New Work.
Was Zusatzleistungen über Arbeitgeber aussagen
Wie oben schon anklang, sagt es einiges über die Unternehmenskultur aus, mit welchen Angeboten ein Arbeitgeber für sich wirbt. Langfristige Altersvorsorge-Optionen sprechen z. B. dafür, dass ein Unternehmen für traditionelle Werte wie Bodenständigkeit und Sicherheit steht. Dahingegen erwarten Dich in einer hippen Großstadt-Agentur eher flexible Arbeitsmodelle und Firmen-Laptops, die zu einer modernen Arbeitswelt passen und sich tendenziell an eine jüngere Belegschaft richten. Mit Benefits wie einem betriebseigenen Kindergarten, Familienbüros für Betreuungsnotfälle oder Kita-Zuschüssen positionieren sich Unternehmen wiederum als familienfreundliche Arbeitgeber.
Worauf es bei Benefits steuerlich ankommt
Lohnnebenleistungen, wie sie im Fachjargon heißen, haben sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Denn im Gegensatz zu einem höheren Gehalt fallen für sie innerhalb gewisser Freigrenzen keine Steuern und Sozialabgaben an. Im Einzelnen lassen sich Sachbezüge dabei in die folgenden drei Kategorien unterscheiden.
Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat
Hier ist zu beachten, dass Dir Dein Unternehmen höchstens 528 Euro pro Jahr im Rahmen von Sachbezügen zukommen lassen darf. Unabhängig davon, welche Leistungen Arbeitgeber anbieten, liegt die Grenze für Sachbezüge pro Mitarbeiter*in also bei 44 Euro im Monat. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets, Veranstaltungs- oder Kinogutscheine sowie die Mitgliedsbeiträge fürs Fitnessstudio. Sollten Beschäftigte mehrere dieser Zuwendungen erhalten, dürfen sie insgesamt nicht die Grenze von 44 Euro pro Monat übersteigen.

Sachbezüge mit höheren Freigrenzen
Wer anderweitig die Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen fördern will, kann Rücken-, Yoga- oder Anti-Stress-Kurse anbieten. Die Kosten der betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei, solange sie pro Jahr und Mitarbeiter*in unter 600 Euro liegen. Für Essenszuschüsse fallen keine Steuern an, wenn der Arbeitgeber maximal 3,10 Euro täglich bzw. 93 Euro pro Monat dazuzahlt. Getränke, Obst oder andere Snacks kostenlos bereitzustellen, ist generell steuerfrei.
Die Mitarbeiter*innen dürfen außerdem bis zu einem Waren- oder Dienstleistungswert von maximal 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei bei ihrem Arbeitgeber einkaufen. Auch Teamevents werden steuerlich begünstigt: Für gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen sind erst Steuern zu zahlen, wenn die Kosten 110 Euro pro Mitarbeiter*in überschreiten. Das Gleiche gilt für Betriebsfeiern, von denen pro Jahr zwei steuerfrei sind.
Unbegrenzt steuerfreie Sachbezüge
Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind unbegrenzt steuerfrei, wenn sie zusätzlich zu Deinem normalen Gehalt gezahlt werden. Ist das erfüllt, kann Dein Arbeitgeber theoretisch die kompletten Kosten für Kindergarten, Kindertagesstätte oder -tagespflege übernehmen. Genauso verhält es sich mit Weiterbildungsmaßnahmen: Sie sind unbegrenzt steuerfrei, vorausgesetzt Du nimmst sie im Interesse Deines Arbeitgebers wahr. Auch für Firmenhandys oder -laptops fallen keine Steuern an, selbst wenn Du das Gerät größtenteils privat nutzt. Es muss allerdings noch offiziell Deinem Arbeitgeber gehören – das heißt, verschenken darf er es nicht.
Fazit
Mitarbeiter-Benefits stärken die Firmenkultur, machen die Arbeitswelt attraktiver und bieten sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Unternehmen materielle und immaterielle Vorteile. Aufgrund des Fachkräftemangels bauen viele Arbeitgeber ihre Benefits aus und nutzen sie für ihr Employer Branding, um bestehende Mitarbeiter*innen zu binden und neue Talente zu gewinnen. Gut für alle Beschäftigten!
Dennoch sind in den meisten Unternehmen längst nicht alle Möglichkeiten bekannt, geschweige denn ausgeschöpft. Wer um die Vorteile von Mitarbeiter-Benefits weiß, kann daher für sich persönlich (etwa in Entwicklungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen) oder für alle im Unternehmen (z. B. bei einer Mitarbeiterbefragung) noch mehr Benefits ins Spiel bringen.