
08 Apr Homeoffice Pauschale – 600€ Steuerrückzahlung
Um Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie zu schützen, arbeiten viele Menschen seit Monaten im Homeoffice. Für sie entstehen dadurch jedoch höhere private Ausgaben. Durch eine neue Regelung im Steuergesetz sollen Arbeitnehmer nun einen Teil ihrer Steuern zurückerhalten, um die Mehrkosten auszugleichen. Hierfür hat die Regierung zum Jahresende 2020 eine Homeoffice Pauschale beschlossen.
Homeoffice Pauschale – was hat es damit auf sich?
Arbeitnehmer im Homeoffice können etwas aufatmen: Die große Koalition hat eine Steuererleichterung eingeführt für alle Arbeitnehmer, die während der Corona-Pandemie viel im Homeoffice gearbeitet haben und es weiterhin werden. Denn durch die Arbeit von zuhause entstehen den Arbeitnehmern höhere private Ausgaben, wie beispielsweise für Strom, Wasser oder das Heizen.
Diese laufenden Mehrkosten will die Regierung nun durch die Homeoffice Pauschale ausgleichen. Arbeitnehmer, die aufgrund der pandemischen Situation viel von zuhause arbeiten, können einen Betrag von 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice absetzen. Die Pauschale ist jedoch auf 120 Tage pro Kalenderjahr, also auf maximal 600 Euro gedeckelt.
Wichtig ist dabei außerdem, dass der Betrag für einen Arbeitstag nur dann erstattet werden kann, wenn der Arbeitnehmer das eigene Zuhause während der Arbeitszeit nicht aus beruflichen Gründen verlässt. Begibt sich ein Arbeitnehmer also zum Beispiel zu seinem eigentlichen Arbeitsplatz – beispielsweise um Materialien abzuholen – dann können die 5 Euro für diesen Arbeitstag nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn das eigene Zuhause nur kurz aus beruflichen Gründen verlassen wird. Das Verlassen aus privaten Gründen hat jedoch keinen Einfluss auf die Homeoffice Pauschale.
Die Arbeit im Homeoffice – ein wachsender Trend
Eine Studie, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass 2020 mehr als jeder dritte abhängig Beschäftigte im Homeoffice arbeitete. Das sind etwa drei Mal so viele wie im Jahr zuvor, Tendenz steigend. Richtig umgesetzt bietet die Arbeit im Homeoffice einige Vorteile für Arbeitnehmer. Doch gerade Unternehmen können hier profitieren: Sind ihre Mitarbeitenden in der Heimarbeit, schützen sie dadurch ihre Gesundheit und können in vielen Fällen verhindern, dass der Betrieb unterbrochen wird. Außerdem sparen sie Kosten für Strom, Heizung, teilweise sogar für die Miete.
Da sich immer mehr Unternehmen dazu entschließen, ihren Mitarbeitenden die Arbeit im Homeoffice auf freiwilliger Basis auch nach der Pandemie zu ermöglichen, könnte die Auszahlung einer Homeoffice Pauschale auch in den kommenden Jahren interessant bleiben. Das Vorhaben soll jedoch vorerst auf zwei Jahre (01.01.2020 – 31.12.2021) begrenzt sein.
Darüber hinaus können Unternehmen die Sache auch selbst in die Hand nehmen und ihre Mitarbeitenden mit eigenen Pauschalen für die Arbeit im Homeoffice entlasten. Schließlich fallen verschiedene Kosten ja nun von den Unternehmen auf diese ab.

Homeoffice Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Unklar blieb zunächst, ob die Homeoffice Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausgezahlt wird oder ob sie mit diesem verrechnet wird. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag umfasst 1000 Euro für Werbungskosten, die durch die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Möchte man Werbungskosten im Wert von über 1000 Euro geltend machen, müssen die Ausgaben in der Regel durch Belege nachgewiesen werden.
Letztlich wurde beschlossen, dass die Homeoffice Pauschale Teil der Werbungskosten ist. Das bedeutet, dass nur Arbeitnehmer profitieren, deren Werbungskosten zusammen mit der Homeoffice Pauschale 1000 Euro übersteigen. Doch durch die Arbeit im Homeoffice fällt unter anderem die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg weg. Durch sie stiegen die Werbungskosten, die geltend gemacht werden können, bisher (je nach Entfernung zum Arbeitsplatz) schnell auf mehrere hundert Euro an. Fällt sie weg, wird es schwieriger auf Werbungskosten über 1000 Euro zu kommen. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt, die Homeoffice Pauschale wirkt sich steuerlich aber nicht aus.
Wie sieht es für Selbständige aus?
Arbeitnehmer können die Homeoffice Pauschale also als Werbungskosten geltend machen. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können die zusätzlichen Kosten hingegen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dabei ist es egal, ob an einem Tag verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Einkunftsarten ausgeübt werden. Der Betrag von 5 Euro wird dadurch nicht vervielfacht.
Was ist mit zusätzlichen Ausgaben für den Arbeitsplatz zuhause?
Viele Arbeitnehmer zahlen im Homeoffice jedoch nicht nur zusätzliche laufende Kosten für Strom, Gas oder Wasser. Für viele kamen noch einmalige Kosten für das Einrichten des Arbeitsplatzes in den eigenen vier Wänden hinzu. Ein neuer Schreibtisch, ein geeigneter Schreibtischstuhl, ein ergonomischer Schreibtischaufsatz, ein Headset und vieles mehr musste beschafft werden. Doch keine Sorge: Insofern diese Ausgaben nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden, können sie zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Hier lohnt es sich also, den heimischen Arbeitsplatz auf den neusten Stand zu bringen!